In den Kollegialorganen der Hochschule werden die Studierenden aller Fakultäten durch gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter repräsentiert, an die sich jeder Studierende mit seinen Anliegen wenden kann. Dem Studentischen Konvent gehören an:
Aus dessen Mitte wird durch Wahl ein sechsköpfiger Sprecherrat bestimmt, von denen zwei vom studentischen Konvent und zwei vom Fachschaftenrat gewählt werden. Außerdem gehören dem Sprecherrat beide Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden im Senat an.
Die Studierendenvertreter haben folgende Aufgaben:
Fakulätsräte:
Fakultät Betriebswirtschaft:
Fakultät Elektrotechnik:
Fakultät Informatik:
Fakultät Maschinenbau:
Fakultät Soziales und Gesundheit:
Fakultät Tourismus-Management:
Studentische Senatoren:
weitere Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im studentischen Konvent:
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